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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1987 - L 12 S 15/87   

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https://dejure.org/1987,7472
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1987 - L 12 S 15/87 (https://dejure.org/1987,7472)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.10.1987 - L 12 S 15/87 (https://dejure.org/1987,7472)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Oktober 1987 - L 12 S 15/87 (https://dejure.org/1987,7472)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitslosengeld; Einstweiliger Rechtsschutz; Sozialgericht; Erstattung; Vollzug; Normenkontrollverfahren; Aussetzung; Folgebescheid; Arbeitslosenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1985 - L 12 S 64/84

    Sozialgericht; Erstattungsbescheid; Rückforderung; Aufschiebend; Wirkung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1987 - L 12 S 15/87
    Das gilt auch dann, wenn mit der Klage lediglich sogenannte Folgebescheide angefochten sind und die Bundesanstalt für Arbeit die Erstattungspflicht des Arbeitgebers zuvor schon dem Grunde nach bindend festgestellt hat (Weiterführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats vom 12.3.1985 L 12 S 64/84 = NZA 1985, 750).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99

    Aufnahme eines Gefahrtarifs in das Unternehmerverzeichnis; Gefahrtarif, in dem

    Es erscheint vielmehr system- und sachgerechter, den Katalog des § 97 Abs. 2 SGG verfassungskonform auf andere Anfechtungssachen auszudehnen und im Rahmen der Interessenabwägung auf die o. a. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie darauf abzustellen, ob der angegriffene Verwaltungsakt offensichtlich rechtswidrig ist oder nicht (vgl. BSGE 4, 151, 155; LSG NRW NZA 1985, 750; 1988, 72; Jung ZAP 1994, 1067, 1072; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl. 1998, § 97 Rdn. 13d verlangt abw. von früheren Auflagen nunmehr eben falls ein Übergewicht der Erfolgsaussicht).
  • SG Dortmund, 08.02.2005 - S 33 AS 14/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Unzumutbarkeit ergibt sich in derartigen Fällen bereits aus dem groben Verstoß gegen die Rechtsordnung (vgl. LSG NRW, NZA 85, 750; 88, 72).
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